Recht,
Gesetz, Verordnung & Leitfaden - 3
Auf diesen
Seiten finden Sie Verordnungen und Gesetze zu Autolärm, Freizeitlärm,
Nachbarschaftslärm
und zu vielerlei anderen Arten vermeidbarer
Zwangsbeschallung
sowie den Leitfaden
zum Lärm der Akustik-Aktivistin Ute Becker - artAkus.
Urheberrechte
und Copyrights der Fremdtexte liegen bei den Verfassern.
Für ihren Leitfaden hebt die Autorin Ute Becker im Falle des privaten Gebrauchs
das Copyright auf.
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Seite 3 |
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DINorm |
Nils Tumat
- |
Deutscher
Mieterbund |
Ute Becker |
FLUGS –
Fachinformationsdienst |
Umweltbundesamt Lärmminderung im Verkehr |
Vorlage vom DMB -
Deutschen Mieterbund
Die Hausordnung regelt
das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und
Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner.
Ohne eine gewisse
Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich.
Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Hausbewohner aufeinander
Rücksicht nehmen.
Lärm
• Jeder Mieter, jede Mieterin
ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im
Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der
Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geboten.
Radios, Fernsehen, CD-Player und so weiter sind auf Zimmerlautstärke
einzustellen.
Bei Feiern aus
besonderem Anlass sollten alle Mitbewohner rechtzeitig informiert werden.
• Das Spielen von
Instrumenten ist während der Mittagsruhe (13.00 bis 15.00 Uhr) und zwischen
19.00 Uhr 8.00 Uhr grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht
länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.
Kinder
• Den
Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen.
Insbesondere dürfen sie auf den dafür vorgesehenen Flächen spielen. Aus
Sicherheitsgründen dürfen sie sich nicht im Keller, in der Tiefgaragen oder
ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.
• Kinder dürfen auf
dem Hof und der zum Haus gehörenden Wiese spielen, Zelte und Planschbecken
aufstellen, soweit dies nicht zu unzumutbarer Belästigung für die Mitmieter
oder Schädigung der Anlage führt.
• Die Sauberhaltung
des Spielplatzes und Sandkastens nebst Umgebung gehört zu den Aufgaben der
Eltern, deren Kinder dort spielen. Auch die Kinder selbst sind aufgerufen, in
ihrem Spielbereich für Sauberkeit zu sorgen. Die Eltern der spielenden Kinder
haben darauf zu achten, dass das benutzte Spielzeug nach Beendigung des
Spielens weggeräumt wird.
• Die Spielplätze sind
auch für Freunde und Freudinnen der im Haus wohnenden
Kinder zugänglich.
Sicherheit
• Unter
Sicherheitsaspekten sind Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren in der Zeit von
22.00 bis 6.00 Uhr ständig geschlossen zu halten.
• Haus- und
Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten.
Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen
und Rollstühlen,
soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar
behindert werden.
• Das Grillen mit
Holzkohle ist auf den Balkonen grundsätzlich nicht gestattet. Zum Grillen steht
eine geeignete Fläche unweit des Gebäudes zur Verfügung.
• Das Lagern von
feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen im
Keller oder auf dem Dachspeicher ist untersagt.
• Bei Undichtigkeiten
und sonstigen Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen sind sofort das
zuständige Versorgungsunternehmen und der Vermieter zu benachrichtigen.
Wird Gasgeruch in
einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden.
Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der
Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen.
• Keller-, Speicher-
und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten.
Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln.
Reinigung
• Haus und Grundstück
sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten. Nach einem vom Vermieter
aufgestellten Reinigungsplan müssen die Mieter abwechselnd Flure, Treppen,
Fenster und Dachbodenräume, Zugangswege außerhalb des Hauses, den Hof, den
Standplatz der Müllgefäße und den Bürgersteig vor dem Haus reinigen.
• Der im Haushalt
anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container
entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu
achten. Sondermüll und
Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Stadt
gesondert zu entsorgen.
• Blumenbretter und
Blumenkästen müssen am Balkon oder auf der Fensterbank sicher angebracht
werden. Beim Gießen von Blumen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an
der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Mieter
tropft.
Lüften
• Die Wohnung ist auch
in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst
kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Zum Treppenhaus hin darf
die Wohnung, vor allem aber die Küche, nicht entlüftet werden.
Fahrzeuge
• Das Abstellen von
motorisierten Fahrzeugen auf dem Hof, den Gehwegen und den Grünflächen ist
nicht gestattet. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen
noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden.
• Beim Befahren der
Garageneinfahrten und Parkplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit
einzuhalten.
• Das Abstellen von
Fahrrädern ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen und im
Fahrradkeller gestattet.
Haustiere
• Bei Haustieren ist
darauf zu achten, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den Außenanlagen, im
Treppenhaus oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.
Verunreinigungen sind
sofort zu entfernen. Von den Spielplätzen sind die Haustiere grundsätzlich
fernzuhalten.
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