Recht,
Gesetz, Verordnung & Leitfaden - 6
Auf diesen
Seiten finden Sie Verordnungen und Gesetze zu Autolärm, Freizeitlärm,
Nachbarschaftslärm
und zu vielerlei anderen Arten vermeidbarer
Zwangsbeschallung
sowie den Leitfaden
zum Lärm der Akustik-Aktivistin Ute Becker - artAkus.
Urheberrechte
und Copyrights der Fremdtexte liegen bei den Verfassern.
Für ihren Leitfaden hebt die Autorin Ute Becker im Falle des privaten Gebrauchs
das Copyright auf.
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DINorm |
Nils Tumat - |
Deutscher
Mieterbund |
Ute Becker |
FLUGS – Fachinformationsdienst |
Umweltbundesamt Lärmminderung im Verkehr |
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Der überlaute
Betrieb von Audioanlagen in Kfz sowie |
(Die folgende Verlautbarung des UBA hat in
Word einen ungefähren Umfang von 2 Seiten)
Der überlaute Betrieb
von Audiolanlagen in Kfz ...
Umweltbundesamt – Fachgebiet I 3.3 –
Lärmminderung im Verkehr – 06/2004
... ist
ein akutes Lärm- und Sicherheitsproblem, wie zahlreiche Schreiben betroffener
Bürgerinnen und Bürger an das Umweltbundesamt belegen. Die problematischen
Audioanlagen sind mit Zusatzverstärkern und speziellen Lautsprechern insbesondere
im Bassbereich ausgerüstet. Dadurch kann die Musik außerhalb des Fahrzeugs
selbst bei geschlossenen Fenstern deutlich wahrgenommen werden, wiederum
insbesondere im Bassbereich. Bei geöffneten Fenstern oder bei Einbau in ein
Cabrio können die leistungsstarken Anlagen auch über größere Distanzen
wahrgenommen werden und zu massiven Belästigungen der Anwohner führen. Zu
berücksichtigen ist hierbei, dass solche Anlagen und deren Betrieb explizit
darauf ausgelegt sind, im öffentlichen Straßenraum Aufmerksamkeit zu erzielen.
Erschwerend kommt hinzu, das die „lärmenden Ausfahrten“ in der Regel nachts
oder an Wochenenden stattfinden, also in Zeiträumen mit erhöhter
Lärmempfindlichkeit der Anwohner.
Neben dem Hauptproblem – der Lärmbelästigung –
stellt der überlaute Betrieb von Audioanlagen in Kfz auch ein
Sicherheitsproblem dar, da der Fahrer akustische Signale von Einsatzfahrzeugen
oder anderen Verkehrsteilnehmern nur eingeschränkt oder gar nicht mehr
wahrnehmen kann.
Der
überlaute Betrieb von Audioanlagen im Straßenverkehr ist illegal!
Er ist nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
untersagt und wird als Ordnungswidrigkeit nach § 49 geahndet. Zur Anwendung
kommen § 1 (Grundregeln), § 23 (Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers) und §
30 (Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot). Laut aktuellem Bußgeldkatalog wird
für das Verursachen von unnötigem Lärm beim Benutzen eines Kfz, wodurch andere
Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt werden oder der Benutzer selbst in seiner
akustischen Wahrnehmung beeinträchtigt ist, ein Bußgeld in Höhe von 10 €uro
verhängt. Für vergleichbare Belästigungen durch unnützes Hin- und Herfahren
innerhalb einer Ortschaft werden 20 €uro fällig. Punkte in Flensburg gibt es
nicht. Im Wiederholungsfalle kann das Bußgeld erhöht werden. Bei grober und
beharrlicher Begehung dieser Ordnungswidrigkeit kann nach § 25 des
Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auch der Führerschein für einen Monat entzogen
werden. Allerdings kann ein beharrlicher und wiederholter Verstoß gegen die o.
g. Ge- und Verbote nur polizeilich festgestellt werden, wenn diese im
Verkehrszentralregister erfasst werden. Dort werden Ordnungswidrigkeiten aber
nur dann erfasst, wenn rechtskräftig über sie entschieden und eine Geldbuße von
mindestens 40 €uro festgesetzt ist (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG).
Auf Grund der andauernden Probleme muss davon
ausgegangen werden, dass die geltenden Rechtsvorschriften entweder nicht
angemessen vollzogen werden oder die angedrohten Sanktionen nicht ausreichend
sind.
Das Umweltbundesamt fordert, für das
Verursachen von unnötigem Lärm beim Benutzen eines Kfz ein Bußgeld von
mindestens 40 €uro und einen Punkteeintrag im Verkehrszentralregister
einzuführen. Damit wäre – bei wiederholtem Vergehen und in Verbindung mit
anderen Regelverstößen – letztendlich der Entzug der Fahrerlaubnis möglich.
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an
das Umweltbundesamt
Fachgebiet
I 3.3
Lärmminderung
im Verkehr
Postfach
1406
06813 Dessau-Roßlau
Der rücksichtslose
Betrieb von KfZ-Audioanlagen im Straßenverkehr
Sehr
geehrte Damen und Herren!
Zur Erinnerung: „Den Menschen vor Lärm zu schützen, ist zum wichtigen Gebot verantwortlicher
Umweltpolitik geworden" ... BMU, März 1990. Feine Versprechen wurden
uns zu Zeiten der Wiedervereinigung gegeben, dennoch rangiert die akustische
Umweltverschmutzung unter allen menschgemachten Schadstoffen in Städten immer noch an erster Stelle. Mehr denn je,
scheint es, nahm sich die EU doch letztlich der Lärmminderung an. Anlass dieses Briefes ist die nicht mehr
zumutbare Lärmbelästigung von Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern im
öffentlichen Straßenland durch Kfz-Audioanlagen.
Unter unzähligen Unterlagen und Protesten über diese Art Verlärmung fand ich
auch ein UBA-Papier vom Juni 2004.
Das
Problem hat sich in vier Jahren zugespitzt, nachdem die dritte Generation der
Einwandererfamilien am Steuer sitzt: zwei bis vier Personen, die von Hause aus
laut sind; die Musikapparate gewohnheitsmäßig lautstellen; die neben ihrer
Ethnomusik aggressive, monotone Rhythmen konsumieren; die das Auto in der
Stadt weniger als Fortbewegungsmittel von Punkt A nach B nutzen, als vielmehr
als Prestige-, Spaß und Eventobjekt, mit dem sie durch die Stadt kutschieren.
Ich zitiere Sie: „ ..., dass solche
Anlagen und deren Betrieb explizit darauf ausgelegt sind, im öffentlichen
Straßenraum Aufmerksamkeit zu erzielen. ...“ Die „akustische Waffe“ dazu
liefert die HiFi-Industrie, die alljährlich auf der IFA ihre Errungenschaften vorstellt und ihre
Umsätze im zweistelligen Milliardenbereich stetig steigert, auch mit basspotenten Kfz-Audioanlagen. Beim
Betrieb dieser Anlagen geht es weniger um „Musik“, als vielmehr um die Simulierung von Beben im öffentlichen Raum. Wenn der
überlaute Betrieb von Kfz-Audioanlagen „verboten“ ist, wie sie 2004 schrieben,
dann ist auch das in diesen 4 Jahren nicht ins Bewusstsein der Gesellschaft
eingegangen.
Ihre
Forderungen zum Ende ihrer Ausführungen – Bußgelder und Entzug der
Fahrerlaubnis - sind unzureichende Maßnahmen. Bußgelder und Flensburgpunkte
sind zwar sinnvoll, müssen aber erst einmal durch Anzeigen angestoßen werden.
Und diese Arbeit wird uns Bürgern
überlassen, die nicht unbedingt „Punkte sammeln“ bei Polizei und
Ordnungsbehörden. In Freiburg gar weigerte sich eine Ordnungsbehörde, Anzeigen
eines Bürgers wegen Lärmbelästigungen im Verkehr durch Audioanlagen zu
verfolgen. Ich als Radfahrerin auf Berliner Straßen dürfte jeden Tag mehrere Anzeigen erstatten, habe aber resigniert,
zumal immer Aussage gegen Aussage stünde. In der Presse lese ich gerade, dass
eine Berliner Polizeidirektion auf Vorbeugung
setzt: Sie richten „Mausefallen“ zu Geschwindigkeitsüberschreitungen ein,
prüfen Alkoholpegel, Drogenkonsum, die Sicherheit von Kindersitzen, von Gurten
und vieles andere Notwendige mehr. Nur überhören sie die Akustiksünden. Ich
habe es noch nie erlebt, dass Ordnungshüter in Fällen akustischer Störungen des
Straßenverkehrs eingeschritten wären. Ich frage mich, ob sie überhaupt
dahingehend ausgebildet sind, dröhnende Kfz-Audioanlagen als vermeidbaren,
verbotenen „Lärm“ im Straßenverkehr anzuerkennen.
Ein
Berliner Polizeibeamter legte vor Jahren zu dieser Problematik die Karten auf
den Tisch: es fehle an Personal und Messgeräten, um die Lärmbelästigung
dingfest zu machen. So gebe es keine „akustischen Mausefallen“ seitens der
Behörden gegen den exzessiven Betrieb von Kfz-Audioanlagen. Die geschulten
Ohren und Körper musikalischer Bürger, die das Donnern über hunderte Meter
hinweg erkennen und orten, werden nicht anerkannt. Ein
Durchschnittsgehör aber (auch das von Polizeibeamten) sowie Messapparate
subsummieren den maßlosen Ausstoß von Kfz-Audioanlagen unter den allgemeinen
Verkehrslärm. Behörden glauben, den erschütternden Körperschall mit dBA-Kurven bewerten zu dürfen; Werte
werden nur gemittelt.
Die
EU fordert in Ballungsgebieten also Lärmaktionspläne
ein. Bestenfalls werden die kostspieligen Maßnahmen eines Aktionsplanes, ein
Flickenteppich, bewirken, dass wenige Straßen vom Verkehrslärm
(Motorengeräusche, Rollgeräusche ...) entlastet, der exzessive Betrieb von Audioanlagen aber noch besser zu hören und
zu fühlen sein wird – so in den Nächten, wenn die Außengeräusche geringer
werden. Ich erlebe das jede Nacht in meinem Wohnumfeld – und wahrscheinlich 300
000 andere Berliner auch. Großes Thema der Einwändungen zum Berliner
Lärmaktionsplan soll übrigens auch der exzessive Betrieb von Kfz-Audioanlagen
sein.
Das
mit diesem Mißstand verbundene Sicherheitsproblem scheint nicht zu
interessieren. Ein Vertreter des ADAC bestätigte mir schon vor Jahren, dass bei
einem Drittel der (tödlichen) Autounfälle auch Audioanlagen überlaut betrieben
wurden. Wie groß das Problem ist, zeigen Unfälle auf dem Nachhauseweg
Jugendlicher unter Alkohol- und Gewaltmusikeinfluss. Die Gesellschaft hat
lautes, monotones, rhythmisches Bässedröhnen weder als Schadstoff noch als Waffe
erkannt. Dagegen klärt das Landesamt für Gesundheit und Soziales auf: „… hinzu kommt, dass sich mit zunehmendem Alkoholkonsum
die Lautstärkeempfindlichkeit verringert.“
Sie und die Politik müssten die Ursachen bekämpfen, angefangen bei der HiFi-Industrie, die gigantische Profite
aus einem Schadstoff schöpft. Sie muss verpflichtet werden, Lautstärke und Bassverstärker in Kfz-Audioanlagen zu begrenzen. So wie es möglich
wurde, die Tabakindustrie in die Pflicht zu nehmen, so muss die HiFi-Industrie
als Verursacher von Gesundheitsschäden erkannt, benannt und zur Rechenschaft
gezogen, haftbar gemacht werden. UBA, Krankenkassen, Politiker sollten als Korrektiv und Warner vor, auf und vor jeder IFA präsent sein.
Neben akustischen Obergrenzen müssen Lerninhalte geschaffen werden, die auf Gesundheitsschäden
durch exzessives Musikhören aufmerksam machen; die heilige Kuh „Musik“lärm muss geschlachtet werden. Elternhäuser, Erzieher, Lehrer, Schulen, Ausbildungsstätten müssen
sensibilisiert, aufgeklärt und nachweislich in die Pflicht genommen werden!
Fordern Sie die die Ausstattung der
Polizei für akustische Mausefallen. Eingesetzte Messgeräte müssen so intelligent sein, wie ein Gehör es sein kann,
welches die Audioanlagen vom Dröhnen des „normalen“ Straßenverkehrslärms
unterscheidet. Fordern Sie die Aufnahme dieses unzumutbaren Lärms in den
Bußgeldkatalog und die Erhöhung der Bußgelder.
Das UBA muss sich dafür einsetzen, dass
bei der Aufstellung von Aktionsplänen die exzessiv betriebenen
Kfz-Audioanlagen im Straßenverkehr als „Lärm-Verstärker“ anerkannt werden.
Lassen Sie einen Spot produzieren, der die Wirklichkeit
auf der Straße darstellt.
Es
wird Zeit nachhaltig zu handeln,
steht uns doch die nächste akustische Plage in den öffentlichen Raum: Open
viewing, open listening, open screening – wie auch immer man es nennen mag: Es
handelt sich in jedem Fall um eine weitere Verlärmung des öffentlichen Straßenlandes.
Vermeidbarer Lärm muss von der
Gesellschaft als Schadstoff erkannt
werden.
Mit
freundlichen Grüßen Ute Becker
Von: Schade Dr., Lars
An: Ute Becker
Gesendet: Dienstag, 25. November 2008 15:41
Betreff: AW: Ihre Frage zu Straßenverkehrslärm
Sehr
geehrte Frau Becker,
mit
Erstaunen habe ich Ihre Reaktion auf mein Antwortschreiben vom 6. Oktober zur
Kenntnis genommen. Ich möchte daher noch einmal kurz zu Ihren konkreten
Forderungen aus dem Kasten am Ende Ihres Schreibens Stellung nehmen:
Ich
hoffe, mit diesem Schreiben meine Position genauer klargestellt zu haben.
Mit
freundlichen Grüßen,
Im
Auftrag,
Lars
Schade
Umweltbundesamt
Tel.: 0340 2103 2623
Mail: lars.schade@uba.de
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